Welcher Rückstauschutz nötig ist, zeigt sich vor Ort. Wichtig ist die Lage: Liegt ein Objekt auf einem Hügel oberhalb der Rückstauebene, kann es bereits ausreichend sein. Befindet sich das Objekt in einem Tal oder überflutungsgefährdeten Bereich, braucht es Maßnahmen.
Eine Maßnahme ist die Verwendung einer Pumpe. Sie findet Einsatz bei Sanitäreinrichtungen, die sich unterhalb der Ebene zur öffentlichen Kanalisation befinden. Zudem ist das Einleiten über ein Gefälle zum Kanal nicht möglich. Die Hebeanlage übernimmt hierbei die Funktion des Ausgleichs eines fehlenden Gefälles. Die Rohrführung kann dort angebracht werden, wo der höchste Punkt der Rohrschlaufe über der Rückstauebene liegt. So wird verhindert, dass das Abwasser zurück in Pumpenanlage fließt. Das Erheben der Rohrführung über die Rückstauebene wird Rückstauschleife genannt und kann immer in Kombination mit einer Pumpe verwendet werden. Sie stellt eine sichere Lösung der Rückstausicherung dar. Der große Nutzen für Bewohner und Gewerbetreibende liegt darin, dass Betrieb und Nutzung der angeschlossenen Sanitäreinrichtungen während eines Starkregenereignisses gewährleistet sind. Alternativ kann eine Rückstauklappe nach der europäischen Norm „Rückstauverschlüsse für Gebäude“ zwischen dem Gebäude und dem öffentlichen Kanalnetz eingesetzt werden [DIN 1999-100:2016-12, Absatz 11.7]. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der europäischen Norm zu „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ [EN 12056-4:2001-01] eingehalten werden. Das kann kostengünstig geschehen, indem ein Stück Rohr entnommen und die Rückstauklappe eingesetzt wird. Die Klappen unterliegen einer regelmäßigen Wartung und Funktionskontrolle. Eine Nutzung der vorgeschalteten Einrichtung im Rückstaufall ist nicht möglich.
Auch gewerblich genutzte Abscheideranlagen können mit einer Rückstauschleife ausgerüstet werden, wenn eine Pumpstation dem Abscheider nachgeschaltet wird. Es gibt konkrete Situationen, die in der DIN 1999-100 beschrieben sind und eine Pumpstation nach einem Leichtflüssigkeitsabscheider zwingend erfordern. Der Fall tritt ein, wenn eine ablaufseitige Überhöhung der Abscheideanlage nicht ausreichend hergestellt werden kann. Zudem wird eine sichere Unterbrechung des Zuflusses nicht gewährleistet.
Bei Fettabscheidern sind die Anforderungen klar definiert: Sobald der Ruhewasserspiegel des Fettabscheiders unterhalb der Rückstauebene liegt, muss eine Pumpstation dem Abscheider nachgeschaltet werden. [DIN EN 1825-2:2002-5, Absatz 7.3] Dies gilt sowohl für frei aufgestellte als auch erdverbaute Abscheider und betrifft den überwiegenden Fall der Anwendungen. Neben der klaren Formulierung in der Norm, fordern zusätzlich die Kommunen in ihrer Entwässerungssatzung die Verwendung von Pumpstationen. Die notwendige Pumpstation kann entweder in einem separaten Schacht positioniert sein oder mit dem Abscheider in einem Behälter kombiniert werden.