Wesentlich für die Beurteilung der Wirksamkeit von Entwässerungsrinnen sind daher ihre Lage, die Größe, der Öffnungsquerschnitt der Abdeckung und des Rinnenkörpers sowie die Einbausituation.
Eine Entwässerungsrinne wird nur dann ihre volle Wirksamkeit bei der Reduzierung der Feuchtegefährdung im Bereich einer Türschwelle entfalten können, wenn sie mindestens über ihre gesamte Breite reicht und hinreichend dicht vor ihr angeordnet ist. Dies sollte in der Regel der Fall sein, wenn sie nicht mehr als 5 cm Abstand hat.
Ablagerungen durch Schmutzeintrag werden weitestgehend vom Rinnenkörper zurückgehalten und können leicht durch den geschlossenen Rinnenboden ohne Beschädigung der Abdichtung entfernt werden. Eine regelmäßige Wartung sollte hier selbstverständlich sein.
Die sichere Ableitung des Regenwassers sowie der Schwebstoffe erfolgt bei der Terrassenentwässerung über die seitlichen Dränschlitze in Stichkanäle, die zu den Abläufen führen, in den Freiraum unter Plattenbelägen auf Stelzlagern/Mörtelsäcken bzw. in die Dränschicht. Die Dränschlitze sollten nicht kleiner als 4 mm sein, sonst droht hier eine Versinterung. Das Verwenden von Splitt kleiner als 4 mm ist unkritisch, weil erfahrungsgemäß durch die Verkeilung nur wenig Splitt durch die Dränschlitze in die Rinne eindringt. Sammeln sich Ablagerungen auf oder in dem Rost durch ein eingelegtes Schmutzvlies, so ist die gesamte Konstruktion als kritisch zu beurteilen.
Eine einseitige Perforierung von Rinnenkörpern an der Fassade ist nicht sinnvoll, da es sich um ein lose verlegtes offenes Rinnensystem handelt, bei dem sich Feuchtigkeit zwangsläufig auch an der Fassadenseite einstellt. Mit einer beidseitigen Perforierung der Rinnenseiten ist die Feuchtigkeit als drucklos und schnell abtrocknend anzusehen.