Da gesammeltes Oberflächenwasser von den befestigten Flächen, je nach Anwendungsfall, mehr oder weniger verunreinigt ist, muss es vor der Versickerung gereinigt bzw. behandelt werden. Um den Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser oder ein Oberflächengewässer zu vermeiden, sind entsprechende Behandlungsanlagen vorzusehen. Hier gilt, bis zum Erscheinen der überarbeiteten DWA-A 138, das Merkblatt DWA –M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“. Diese Richtlinie gibt Empfehlungen zur Vorbehandlung des Regenwassers, bevor es versickert wird.
Ansatz dieser Berechnung nach M 153 ist die Festlegung auf ein Punktesystem sowohl für die Belastung, als auch für die maximale Aufnahme durch den Wasserkörper. Entsprechend diesem Grundsatz werden die verschiedenen Wasserkörper (Grundwasserkörper außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten oder in Wasserschutzgebieten) kategorisiert und mit Gewässerpunkten (G) eingestuft, je nach Aufnahmekapazität von anthropogenen Stoffen. Auf der anderen Seite wird die Belastung (B) aus Luft und Niederschlagsflächen in gleicher Weise mit Punkten belegt. Ziel ist es nun, dass die Punkte aus der Belastung geringer sind, als die maximal zur Verfügung stehenden Punkte des Gewässers, in das eingeleitet wird (B < G). Sollten mehrere verschieden Teilflächen angeschlossen werden, so wird eine Gewichtung der Gesamtfläche erstellt, indem die Summe der Produkte aus Teilfläche und Einzelbelastung durch die Gesamtfläche geteilt wird und man so auf einen gewichteten Mittelwert kommt.
Sollte die Belastung aus den Niederschlagsflächen größer sein als die maximal einzuleitenden Punkte, so muss eine Behandlung vorgesehen werden. Damit wird die Belastung auf die maximal zulässigen Punkte gesenkt. Hierzu sind alle gängigen Behandlungsarten mit einem Durchgangswert versehen, die mit den Belastungspunkten verrechnet werden: E = B×D. Ziel ist es, eine Behandlung so zu wählen, dass die Emission nach der Behandlung geringer ist als die maximal zur Verfügung stehenden Punkte des Gewässers: E ≤ G. Da die Behandlungsmaßnahme aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf den maximalen Zufluss ausgelegt wird, ist ein Regenspeicher oder ein Bypass einzuplanen.
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Überflutungsnachweise