Seit Dezember 2020 ist die DWA-A102 aus dem Gelbdruck gekommen. Doch was bringt das neue Arbeitsblatt an Änderungen mit sich und wie sollte künftig mit der Behandlung von Regenwasser umgegangen werden?
Grundlegendste Änderung ist die Einteilung der Anschlussflächen in nur drei unterschiedlich stark belastete Kategorien. Eine weitere Unterteilung findet nach der Nutzungsart der Flächen statt. Wichtigster Leitparameter für die Verschmutzung sind AFS63, die als Partikel <63 μm des, als Testmaterial für Regenwasserbehandlungsanlagen, weit verbreiteten Millisil W4 definiert sind. Die Maßeinheit für die Verschmutzung der Flächen ist kg/ha. Sie ist mit 280, 530 und 760 Kg/Ha für die drei unterschiedlichen Flächentypen festgelegt worden. Neben der Verschmutzung mit Feststoffen wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der gelösten Schmutzfrachten in partikulär gebundener Form vorliegt und somit den AFS63 anhaftet. Aufgrund ihrer geringen Größe machen sie den größten Oberflächenanteil an der gesamten partikulären Fracht aus. Ziel der Regenwasserbehandlung ist es, die Verschmutzung unter die festgelegten 280 kg/ha für Flächen der Kategorie I zu reduzieren. Dabei ist für Flächen der Kategorie II ein Wirkungsgrad von zirka 50 Prozent und bei Flächen der Kategorie III ein Wirkungsgrad von zirka 70 Prozent erforderlich. Diese Wirkungsgrade können für die Behandlungsanlagen anhand von Versuchen nachgewiesen werden. Hierbei wird angenommen, dass die AFS63 ungefähr 50 Prozent der Bestandteile des Millisil W4 ausmachen. Ferner wird davon ausgegangen, dass Behandlungsanlagen mit DIBt-Zulassung die Voraussetzung zur Behandlung von Flächen der Kategorie III erfüllen.
Ist damit die DWA-M153 abgelöst und hinfällig? Diese Frage kann eindeutig mit „Nein“ beantwortet werden. Die DWA-A102 bezieht sich auf die Einleitung in Oberflächengewässer. Dies können Seen, Flüsse oder Entwässerungsgräben sein. Für den Bereich der Versickerung behält die M153 bis zum Erscheinen der im Gelbdruck befindlichen, DWA-A138 seine Gültigkeit. Was Gültigkeit im rechtlichen Rahmen bedeutet, folgt im weiteren Verlauf des Beitrages.