Havarie und AwSV
Gesetzliche Verantwortung zur Verhinderung von Umweltschäden
Als Gewässerschutz bezeichnet man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer und das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Der Gewässerschutz hat u. a. folgende Zwecke:
- Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser
- Schutz vom Wasser abhängiger Ökosysteme
Erfahrungsgemäß tritt in der Praxis das größte Gefährdungspotential für Gewässer und Kanalisation bei Anlagen zum Abfüllen, Umschlagen (AU) sowie zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) von wassergefährdenden Flüssigkeiten auf. Zur Erfüllung eines daraus abgeleiteten Schutzzieles können ACO Sicherheitsauffangsysteme einen wesentlichen Beitrag leisten.
Anwendungsfall Hubschrauberlandeplatz
Die Absicherung der Hubschrauberlandeplatzentwässerung erfolgt in der Regel über eine Abscheiderlinie und eine Havarielinie. Im Normalfall wird Oberflächenwasser vom Landeplatz über den Leichtflüssigkeitsabscheider und die nachgeschaltete Pumpstation entwässert. Im Havariefall erfolgt ein automatisches Umschalten auf den Havariebehälter.
Das zentrale Stellglied ist in beiden Linien der Umschaltschacht. Hier wird situationsbedingt das Oberflächenwasser in die entsprechenden Entwässerungslinien geleitet. Der Umschaltschacht enthält zwei Absperrklappen. Ein elektrischer Stellantrieb ist direkt auf einer Absperrklappe montiert und durch ein Schubgestänge mit der anderen Absperrklappe verbunden. So können beide Absperrklappen zusammen bedient werden; eine wird geschlossen und gleichzeitig die andere geöffnet (bzw. umgekehrt). Anfallendes Oberflächenwasser fließt im Normalfall durch die Abscheiderlinie. Bei einer Hubschrauberhavarie wird über eine Fernauslösung durch die Feuerlöschkanone der Entwässerungsstrang zur Abscheiderlinie geschlossen und die Havarielinie zum Havariebehälter geöffnet. Wenn die Havariesituation beendet ist und der Havariebehälter wurde entleert, wird über einen Softschalter im Display der Steuerung die Havarielinie geschlossen und die Abscheiderlinie geöffnet. Optional kann an der Steueranlage eingestellt werden, dass bei Erreichen einer vorher definierten maximalen Füllhöhe im Havariebecken ein automatischer Reset auf die Abscheiderlinie erfolgt. Dadurch könnte im Extremfall ein Überlaufen des Havariebeckens verhindert werden.
Durch die vorgeschriebene Alarmanlage im Abscheider Klasse I (Abscheiderlinie) wird eine erforderliche Entsorgung des Abscheiderinhalts beim Erreichen von 80 % der maximalen Leichtflüssigkeitsspeichermenge signalisiert. Über den Aufstausensor der Alarmanlage wird ein Überschreiten des maximal zulässigen Betriebswasserstands signalisiert (z. B. Rückstau aus dem öffentlichen Kanal oder Schwimmerabschluss). Das Öffnen der Havarielinie und Schließen der Abscheiderlinie erfolgt ausschließlich über eine Fernauslösung (z. B. Löschkanone, Not-Aus Schalter etc.). Hierfür ist der Betreiber verantwortlich, um die notwendigen Auslöseeinrichtungen und Anweisungen bereitzustellen. Zum Schutz des Stellantriebs im Umschaltschacht gegen eindringendes Fremdwasser kann optional der Schachtinnenraum über eine Pegelsonde überwacht werden. Der Füllstand im Havariebecken wird kontinuierlich gegen Fremdwassereintritt von der Pegelsonde überwacht und im Display der SPS-Steuerung visualisiert. Bei einem frei definierbaren maximalen Wasserstand wird ein Alarm an die ZLT (Zentrale Leittechnik) gesendet. Somit kann sichergestellt werden, dass das Havariebecken auch die erforderliche Speichermenge im Havariefall bereitstellt. Sämtliche Sensor- und Steuerimpulse laufen in der neu entwickelten ACO Logiksteuerung mit Touch Panel auf und werden dort entsprechend ausgewertet und verarbeitet.