Rückstauschutz bereits heute gefordert
Die Rückstauebene, also der höchstmögliche zulässige Stand des Abwassers an allen Stellen einer Straße, hilft zu beurteilen, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Örtliche Behörden legen diese Ebene in der Abwassersatzung fest. Sie muss bei der Planung von Gebäuden berücksichtig werden. Als grober Richtwert kann die Straßenoberkante genommen werden.
Es gibt auch konkrete Situationen, die in der DIN 1999-100 beschrieben sind und eine Pumpstation nach einem Leichtflüssigkeitsabscheider zwingend erfordern. Dies ist dann der Fall, wenn eine ablaufseitige Überhöhung der Abscheideanlage nicht ausreichend hergestellt werden kann und eine sichere Unterbrechung des Zuflusses nicht gewährleistet wird. Die notwendige Pumpstation kann entweder in einem separaten Schacht positioniert sein oder integriert in die Kompaktanlage.
Hinweis: Schauen Sie sich auch die Tabelle zu den Mindestanforderungen für den Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten an.